Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm bekennen, dass vor ihnen im Rat die Ratsadvokaten und Ulmer Bürger Dr. iur. Paul Schermar und Dr. iur. Sigmund Schleicher als Vertreter der abwesenden Johann Georg und Rudolf Beck, der Gerichtsschreiber Johann Jakob Bachmann und der Kürschner Martin Bickel als Vormünder von Matthäus und Jeremias Beck, Franz Scheler und Franz Widenmann als Vormünder der sieben Kinder des verstorbenen Martin Scheler und seiner ebenfalls verstorbenen Ehefrau Katharina geborene Beck sowie der Kaufmann Philipp Rot und der erwähnte Martin Bickel als Vormünder der drei Kinder des Georg Schlegel und seiner ersten Ehefrau Rosina geborene Beck, alle Erben des verstorbenen Kaufmanns Paul Beck, erschienen sind. Sie haben vorgebracht, dass den von ihnen vertretenen Personen sieben Sechstel an Haus, Hofstatt und Höflein in Ulm [A Nr. 156 = Sattlergasse 20] gegenüber der Greth [abgegangenes städtisches Waren- und Lagerhaus, Bereich Neue Straße, Hans und Sophie Scholl Platz 2] zusteht. Diese haben sie nun an Johann Ludwig Beck verkauft, dem als ihrem Miterben bereits ein Siebtel daran gehört. Er hat ihnen dafür 4.500 Gulden Ulmer Stadtwährung bezahlt. Da sie dabei aber nur als Vertreter und Vormünder gehandelt haben, bitten sie den Rat um seine Zustimmung und um Auskunft darüber, wie der Verkauf beurkundet werden kann. Bürgermeister und Rat entscheiden nach Prüfung der Angelegenheit, dass der Verkauf gemäß den Bestimmungen des Ulmer Stadtrechts erfolgt und der Erlös zum Nutzen der vertretenen Personen und Mündel verwendet oder angelegt wurde. Daher erlangt er Rechtskraft, wenn er dem Käufer unter dem Stadtgerichtssiegel beurkundet wird.