Kurfürst Philipp von der Pfalz bestellt Wolf Rau von Winnenden (Wolff Ruwen von Wynneda) bis auf Widerruf durch den Pfalzgrafen oder siner Erben zum "unverrechenten" Amtmann zu Minneburg (Mynnenberg). Dieser soll die Renten und Gefälle des Amts, seien es Korn, Hafer oder anderes - nichts ausgenommen außer Waldnutzung und Holz, was dem Pfalzgrafen allein vorbehalten bleibt -, einnehmen und dies als Amts- und Dienstgeld erhalten. Allerdings soll er jährlich über Einnahmen und Ausgaben Rechnung führen und zum Jahresende ein Register darüber der Kanzlei überantworten. Er soll das Schloss Minneburg mit Gerechtigkeit, Obrigkeit und Zugehörde handhaben und sich nichts davon entziehen lassen. Er soll die pfalzgräflichen Untertanen des Amts schützen und schirmen sowie das, was sie vorbringen gütlich anhören und sich unparteiisch und unbestechlich halten. Er soll das Schloss mit Hütern und Wächtern versehehen, diesen und den Pförtnern ihren Lohn ausrichten, sowie das, was von Amts wegen zu bezahlen ist, ausrichten. Er darf sich der Fron gebrauchen, wie diese bisher dem Amt gedient hat, wobei er darauf achten soll, dass dies angemessen geschieht und die Armen nicht zuviel und unvernünftig beschwert werden. Er soll jährlich mit Wissen des Pfalzgrafen 20 Gulden am Schloss verbauen und Schloss wie Güter instandhalten. Sollte er dafür weniger als 20 Gulden benötigen, soll er diese der pfalzgräflichen Kammer überantworten. Dafür, dass ihm dieses Amt geliehen wurde, soll er mit drei reisigen Pferden dienen. Wolf Raue (Rawe) schwört Treue, Huld und Schadenswarnung sowie das Amt nach bestem Vermögen auszuüben und alles zu tun, was ein treuer Amtmann und Diener schuldig ist.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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