Vele von Neuenstein, Bürgerin zu Würzburg, übergibt ihrem Sohn Johannes vom Rebstock, derzeit Pfründner im Kloster St. Stephan in Würzburg, jährliche Einkünfte in Seligenstadt (Selgenstat) und von einem Gütlein in Neusetz (Nu/e/sez) als Leibgeding. Sollte sie ihren Sohn überleben, dann fallen diese Einkünfte nach dessen Tod an sie zurück. Überlebt dagegen Johannes sie und seinen Bruder Burghard, dann steht ihm das freie Verfügungsrecht über deren Hinterlassenschaft zu. Zeugen: Jakob de Leone (zu/e/m Lauwen), Heinrich von Köln (Koln) und Siegfried vom Rebstock. Der wart gegeben 1392 an sant Katherin abende der heilgen jungfrawen. Aussteller: Vele von Neuenstein. Empfänger: Johannes vom Rebstock