Kläger: Matthias Heeren und Heinrich Meyer als Vormünder des Hans, Tönnies und Markus Gerdau, Kinder des Hans Gerdau, Bürger zu Hamburg, und seiner Frau Ilsabe, geb. Sievers (Kläger).- Beklagter: Klaus Schwartz, Bürger zu Hamburg (Beklagter) und als Nebenbeklagter der Rat der Stadt Hamburg.- Streitgegenstand: Appellationis, nunc (1659) citationis ad reassumendum, nunc (1672) executionis, nunc (1674) mandati de exequendo, nunc (1674) restitutionis in integrum (beendet durch außergerichtlichen Vergleich); Anfechtung des Verkaufs eines Erbes in der Steinstraße an den Beklagten; Hinweis der Kläger, dass sie als Erbberechtigte der Voreigentümer des Erbes Ansprüche auf dieses Erbe hätten, zu der Versteigerung des Erbes aber nicht zitiert wurden, dass auch hypothekarischen Gläubiger wie zum Beispiel das Armen- und Pockenhaus St. Hiob nicht hinzugezogen wurden und dass das Erbe weit unter Preis verkauft worden sei