Henrich, Abt, Thielmann, Prior und der Konvent des Klosters Arnstein (Aren-) bekunden, dass sie, da Bürgermeister und Rat der Stadt Gau-Odernheim ...
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NACHWEIS
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A 2 Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen
Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen >> 13 Orte, Buchstabe O >> 13.7 (Gau-)Odernheim >> 13.7.1 Urkunden der Prämonstratenserpropstei Petersberg bei Gau-Odernheim
1566 Juli 6
Ausfertigung, Perg. mit Siegeleinschnitten, als Konzept verwendet. Staatsarchiv Darmstadt Urkunde Rheinhessen Gau-Odernheim. Konzept der 1. Fassung, Papier Staatsarchiv Darmstadt E 5 B 3 Konv. 271 Fasc. 3. Auf dem Umbug: die Urkunde ist am 9. November 1566, mit Ausnahme der in ( ) gesetzten gestrichenen Teile, dem Schultheiß und Stadtschreiber zu Gau-Odernheim überliefert worden
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: den 6. Julii 1566
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Henrich, Abt, Thielmann, Prior und der Konvent des Klosters Arnstein (Aren-) bekunden, dass sie, da Bürgermeister und Rat der Stadt Gau-Odernheim jederzeit getreue Verweser und Aufseher zur Erhaltung ihrer Kirche bei Gau-Odernheim (Odernn-) auf dem Petersberg (uff sanct Petersberge) gewesen, und diese Kirche ihnen etwas entlegen, Bürgermeister und Rat jener Stadt diese St. Peterskirche mit allen ihren Zinsen, Gülten, Nutzungen und allem Zubehör einräumen, die (diese in Bau und Besserung halten und) deren Renten und Einkommen zu ihrer Spende und ihrem Almosen verwenden sollen, nachdem Bürgermeister und Rat ihnen dafür 375 (verbessert aus 350) Gulden, je 24 Albus, bezahlt haben. (Abt, Prior und Konvent behalten sich vor die Kirche auf dem Petersberg (sanct Petersbergh) mit ihren Renten, Zinsen, Gülten für die gleiche Summe und nachzuweisende Baukosten einzulösen). Ausgestellt: Arnstein im Beisein Jörgh Rauschers, Stadtschreibers und des Rats und Marsilien Heyler, Bürger, beide zu Limburg (-purgk), auf besondere Bitte des Rats zu Gau-Odernheim und aus 'mercklicher und hohe bedencklicher Ursachen'
Vermerke (Urkunde): Siegler: Abt, Prior und Konvent mit Abtei und Konvents-Siegel
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Henrich, Abt, Thielmann, Prior und der Konvent des Klosters Arnstein (Aren-) bekunden, dass sie, da Bürgermeister und Rat der Stadt Gau-Odernheim jederzeit getreue Verweser und Aufseher zur Erhaltung ihrer Kirche bei Gau-Odernheim (Odernn-) auf dem Petersberg (uff sanct Petersberge) gewesen, und diese Kirche ihnen etwas entlegen, Bürgermeister und Rat jener Stadt diese St. Peterskirche mit allen ihren Zinsen, Gülten, Nutzungen und allem Zubehör einräumen, die (diese in Bau und Besserung halten und) deren Renten und Einkommen zu ihrer Spende und ihrem Almosen verwenden sollen, nachdem Bürgermeister und Rat ihnen dafür 375 (verbessert aus 350) Gulden, je 24 Albus, bezahlt haben. (Abt, Prior und Konvent behalten sich vor die Kirche auf dem Petersberg (sanct Petersbergh) mit ihren Renten, Zinsen, Gülten für die gleiche Summe und nachzuweisende Baukosten einzulösen). Ausgestellt: Arnstein im Beisein Jörgh Rauschers, Stadtschreibers und des Rats und Marsilien Heyler, Bürger, beide zu Limburg (-purgk), auf besondere Bitte des Rats zu Gau-Odernheim und aus 'mercklicher und hohe bedencklicher Ursachen'
Vermerke (Urkunde): Siegler: Abt, Prior und Konvent mit Abtei und Konvents-Siegel
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:40 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Hessisches Staatsarchiv Darmstadt (Archivtektonik)
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- Alte Urkundenabteilung (Pertinenzbestände): Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen (Bestand)
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- 13.7 (Gau-)Odernheim (Gliederung)
- 13.7.1 Urkunden der Prämonstratenserpropstei Petersberg bei Gau-Odernheim (Gliederung)