Scheidung in der Zwietracht und dem Zwist zwischen dem Abt Adolf von Spiegelberg und dem Kellner Ernst von Ötgenbach wegen einer Stiege. Die Schiedsleute haben vereinbart, daß die Fischer des Abts innerhalb der nächsten 14 Tage die Stiege entfernen sollen. Sie dürfen fortan mit wellen und soeckorven fischen, wie es in der Ruhr unter- und oberhalb davon gebräuchlich ist. Schiedsleute waren der Küster Johann von Ötgenbach, der Prior Guntram von Grafschaft, die Knappen Hinrich von Oefte der Alte und Hinrich von Martin sowie die Ratsleute von Werden Dietrich oppen Markede und Hermann then Horne.
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Scheidung in der Zwietracht und dem Zwist zwischen dem Abt Adolf von Spiegelberg und dem Kellner Ernst von Ötgenbach wegen einer Stiege. Die Schiedsleute haben vereinbart, daß die Fischer des Abts innerhalb der nächsten 14 Tage die Stiege entfernen sollen. Sie dürfen fortan mit wellen und soeckorven fischen, wie es in der Ruhr unter- und oberhalb davon gebräuchlich ist. Schiedsleute waren der Küster Johann von Ötgenbach, der Prior Guntram von Grafschaft, die Knappen Hinrich von Oefte der Alte und Hinrich von Martin sowie die Ratsleute von Werden Dietrich oppen Markede und Hermann then Horne.
AA 0544 Werden, Urkunden (AA 0544)
Werden, Urkunden (AA 0544) >> 1. Nr. 1-800 (802-1480) >> Scheidung zwischen Abt Adolf von Spiegelberg und dem Kellner Ernst von Ötgenbach (Oetken-) wegen der Fischerei in der Ruhr und ihrer Fischer. Schiedsleute waren der Küster Johann von Ötgenbach, die Wäppner Hinrich von Oefte der Alte, Hinrich van Martin, Bürgermeister und Ratsleute von Werden Dietrich oppen Markede, Hermann Hoveken und Hermann then Horne. Wenn ein Fischer des Abts der Scheidung zuwiderhandelt, kann der Kellner ihn gerichtlich ansprechen, ohne daß der Abt sich einmischen darf, und umgekehrt. Der Kellner soll Schlacht, Zäune und Pfähle abbrechen lassen, die sein Fischer Wolter in der Ruhr gemacht hat außerhalb der zwei Wände seines kars. Der Kellner kann in seiner Schlacht mit cleuengarn fischen und zur alten Burg hin. Der Kellner kann Körbe und Aalseile innerhalb seiner Schlacht und außerhalb ruhraufwärts legen. Der Kellner kann dort zwei korffhole halten, doch soll er so weit Platz schaffen, daß die Fischer des Abts mit ihrem Gerät und Schiffen vorbeifahren können. Er kann ein korffhol in die Ruhr schlagen von seiner Schlacht aus, aber es soll so viel Platz bleiben, daß Ruhrschiffe und Fischer ungehindert fahren können. Der Kellner kann seine Stroetkörbe setzen lassen, soweit sein kar reicht. Der Abt kann mit seghen und Netzen fischen lassen inner- und außerhalb der Schlacht, wie es seit alters, gebräuchlich war. Der Kellner kann unter seiner Schlacht Körbe stecken lassen. - [... auf St. Gallen Abend].
1415 September 20
Diverse Registraturbildner
Überlieferungsart: Etwas spätere Abschrift
Überlieferungskommentar: zu Nr. 453
Überlieferungskommentar: zu Nr. 453
Urkunde
Scheidung zwischen Abt Adolf von Spiegelberg und dem Kellner Ernst von Ötgenbach (Oetken-) wegen der Fischerei in der Ruhr und ihrer Fischer. Schiedsleute waren der Küster Johann von Ötgenbach, die Wäppner Hinrich von Oefte der Alte, Hinrich van Martin, Bürgermeister und Ratsleute von Werden Dietrich oppen Markede, Hermann Hoveken und Hermann then Horne. Wenn ein Fischer des Abts der Scheidung zuwiderhandelt, kann der Kellner ihn gerichtlich ansprechen, ohne daß der Abt sich einmischen darf, und umgekehrt. Der Kellner soll Schlacht, Zäune und Pfähle abbrechen lassen, die sein Fischer Wolter in der Ruhr gemacht hat außerhalb der zwei Wände seines kars. Der Kellner kann in seiner Schlacht mit cleuengarn fischen und zur alten Burg hin. Der Kellner kann Körbe und Aalseile innerhalb seiner Schlacht und außerhalb ruhraufwärts legen. Der Kellner kann dort zwei korffhole halten, doch soll er so weit Platz schaffen, daß die Fischer des Abts mit ihrem Gerät und Schiffen vorbeifahren können. Er kann ein korffhol in die Ruhr schlagen von seiner Schlacht aus, aber es soll so viel Platz bleiben, daß Ruhrschiffe und Fischer ungehindert fahren können. Der Kellner kann seine Stroetkörbe setzen lassen, soweit sein kar reicht. Der Abt kann mit seghen und Netzen fischen lassen inner- und außerhalb der Schlacht, wie es seit alters, gebräuchlich war. Der Kellner kann unter seiner Schlacht Körbe stecken lassen. - [... auf St. Gallen Abend].
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
28.04.2026, 8:16 AM CEST
Hierarchy
Hierarchy detail view
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Archival tectonics)
- 1.2. Geistliche Institute (Archival tectonics)
- 1.2.6. V - Z (Archival tectonics)
- 1.2.6.9. Werden (Archival tectonics)
- Werden, Urkunden AA 0544 (Archival holding)
- 1. Nr. 1-800 (802-1480) (Classification)
- Scheidung zwischen Abt Adolf von Spiegelberg und dem Kellner Ernst von Ötgenbach (Oetken-) wegen der Fischerei in der Ruhr und ihrer Fischer. Schiedsleute waren der Küster Johann von Ötgenbach, die Wäppner Hinrich von Oefte der Alte, Hinrich van Martin, Bürgermeister und Ratsleute von Werden Dietrich oppen Markede, Hermann Hoveken und Hermann then Horne. Wenn ein Fischer des Abts der Scheidung zuwiderhandelt, kann der Kellner ihn gerichtlich ansprechen, ohne daß der Abt sich einmischen darf, und umgekehrt. Der Kellner soll Schlacht, Zäune und Pfähle abbrechen lassen, die sein Fischer Wolter in der Ruhr gemacht hat außerhalb der zwei Wände seines kars. Der Kellner kann in seiner Schlacht mit cleuengarn fischen und zur alten Burg hin. Der Kellner kann Körbe und Aalseile innerhalb seiner Schlacht und außerhalb ruhraufwärts legen. Der Kellner kann dort zwei korffhole halten, doch soll er so weit Platz schaffen, daß die Fischer des Abts mit ihrem Gerät und Schiffen vorbeifahren können. Er kann ein korffhol in die Ruhr schlagen von seiner Schlacht aus, aber es soll so viel Platz bleiben, daß Ruhrschiffe und Fischer ungehindert fahren können. Der Kellner kann seine Stroetkörbe setzen lassen, soweit sein kar reicht. Der Abt kann mit seghen und Netzen fischen lassen inner- und außerhalb der Schlacht, wie es seit alters, gebräuchlich war. Der Kellner kann unter seiner Schlacht Körbe stecken lassen. - [... auf St. Gallen Abend]. (Record)