Schultheiß und Gericht der Gemeinde Veitshöchheim haben sich bei dem Würzburger Bischof Julius [Echter von Mespelbrunn] und der bischöflichen Kanzlei darüber beschwert, dass der Abt des Klosters St. Stephan von einigen Gütern des Klosters in Veitshöchheim die Bede verweigert. Beide Parteien haben sich nun darauf verständigt, dass das Kloster St. Stephan der Gemeinde künftig von seinen Gütern in der Gemarkung Veitshöchheim jedes Jahr 3,5 Gulden für die Bede entrichten soll. Wenn das Kloster künftig weitere Güter in Veitshöchheim erwirbt, soll die Höhe der an die Gemeinde zu entrichtenden Zahlung neu festgelegt werden. Aussteller: Bischöfliche Kanzlei. Empfänger: Kloster St. Stephan