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Herzog Ludwig von Württemberg verkauft für das Kloster Hirsau seinem Hat und Propst in Stuttgart, Johann Brenz (Brenntz), um 800 Gulden eine Jahresgült von 40 Gulden aus dem Flecken Stammheim, wenn dessen Einkünfte nicht reichen, aus allen Klostererträgen. Der Empfang des Hauptguts durch das Kloster wird quittiert. Der Zins ist in Hirsau oder im Umkreis von einer Meile zu entrichten. Bei Zinssäumnis hat der Empfänger das Hecht zu pfänden. Der Herzog behält sich für das Kloster das Rückkaufsrecht bei vierteljähriger Kündigung vor.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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