Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sein Bruder und Vetter Otto II. von Pfalz-Mosbach (+) ihn als rechten Erben eingesetzt und seine gesamten Lande und Rechte überstellt hatte, wobei der Empfang etlicher Stücke aussteht, die von der Krone Böhmen zu Lehen rühren. Der Aussteller beauftragt und bevollmächtigt Heinrich von Silberberg, Propst zu Münstermaifeld, und Christoph von Thein zu Schönficht, die Lehen von seinem Oheim Vladislav II., König von Ungarn und Böhmen, an seiner statt zu empfangen, namentlich Lehnpflicht zu leisten, die Lehnbriefe entgegenzunehmen und Reverse zu übergeben, alles nach Gewohnheit und Herkommen und insbesondere so, wie es der Vertrag vorsieht, den König Georg von Böhmen (+) und Otto II. von Pfalz-Mosbach über die Lehen und den Lehnsempfang aufgerichtet hatten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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