Maulbronner Klosterpflege Speyer (Bestand)
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 523 a
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Altwürttembergisches Archiv >> Bezirksbehörden des Kirchenguts und der Universität >> Kloster- und Stiftsgutverwaltungen
1703-1794
Inhalt und Bewertung
Württembergische Reskripte und gedruckte Verordnungen, teils direkt an die Speyerer Pflege, teils als Runderlaß an mehrere württembergische Ämter, bei derem letzten - jeweils Speyer - der Erlaß dann verblieb.
1993 vom Generallandesarchiv Karlsruhe übergeben. Die Akten über rechtsrheinischen Maulbronner Besitz, der von Speyer aus verwaltet wurde, heute in Bestand GLA 229 (v. a. Lußheim, Fasz. 62755-63091, 4,8 lfd. m). Die Generalakten waren in Karlsruhe wohl schon Anfang des 20. Jh. zur Extradition an Württemberg bestimmt und daher nicht inventarisiert worden. Zu den Urkunden der Speyerer Pflege vgl. W. Jaroschka, Grenzüberschreitende Überlieferung in den staatlichen Archiven Bayerns, in: Archivalische Zeitschrift 77, 1992, S. 50.
Vorbemerkung: Die Maulbronner Klosterpflege in Speyer gelangte mit der Reformation des Klosters 1557 an Württemberg. Der württembergische Pfleger amtierte im Maulbronner Hof in der Mehlgasse. Zur Pflege gehörten rechtsrheinisch der Ort (Alt-)Lußheim, linksrheinisch Güter in Dudenhofen, Berghausen, Harthausen, Marrnheim und Hanhofen. Die Landeshoheit des Stifts Speyer blieb in Lußheim erhalten, jedoch konnte Württemberg die ortsherrlichen Rechte weit fassen. Der württembergische Pfleger Julius Schickhardt gründete 1710 auf Lußheimer Gemarkung Neulußheim. 1806 fielen Alt- und Neulußheim an Baden, die linksrheinischen Güter 1815 an Bayern. Durch die Extraditionen von Archivalien im 19. Jahrhundert, die sich im Einzelnen nicht immer genau rekonstruieren lassen, gelangte Schriftgut der Speyerer Pflege in das heutige Bayerische Hauptstaatsarchiv in München, das heutige Landesarchiv Speyer und das Generallandesarchiv in Karlsruhe. Die Münchener Archivalien (308 Urkunden, 1224 - 1785) waren 1909 vom Staatsarchiv Stuttgart wegen des rheinpfälzischen Bezugs abgegeben worden (1). In Speyer wurde das Schriftgut mit dem des Hochstifts vermischt, ebenso in Karlsruhe, wo man die Akten jedoch in den allgemeinen Ortsbestand 229 einreihte (vor allem "Lußheim" (2)). Ein Teilbestand von Generalakten des 18. Jahrhunderts wurde jedoch in Karlsruhe noch im 19. Jahrhundert zur Abgabe nach Stuttgart vorgesehen. Die Übergabe wurde 1993 vollzogen (Zugangsbuch Nr. 1833 S. 337). Der Bestand umfasst in erster Linie herzogliche Reskripte (auch Drucke) an den Speyerer Pfleger oder eine Gruppe von Ämtern im Nordwesten des Herzogtums. Im letzteren Fall hatten die Schreiben gewöhnlich zuerst in Ludwigsburg geöffnet zu werden, wurden dann nach Bietigheim und Besigheim usw. weitergereicht, bis sie über Unteröwisheim in Speyer ankamen. Die Empfänger strichen jeweils ihre Ortsstation durch und trugen z. T. auch ein Praesentatum ein. Einzelschreiben nach Speyer betreffen z. T. auch Vorgänge in Alt- und Neulußheim. Als Ausnahme korrespondieren auch andere württembergische Amtleute mit dem Speyerer Pfleger. Die Reskripte waren in Speyer nach Materien geordnet und dann nummeriert worden. Bei der Verzeichnung durch die Archivinspektoranwärter Michael Bing und Christian Schlafner unter Anleitung des Unterzeichneten blieb diese Ordnung erhalten, wurde aber in Gruppen zusammengefasst. Die Titelaufnahme und Indexierung gingen mit Hilfe des MIDOSA-Programmpakets der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg vor sich. Die Endredaktion lag bei Christine Bührlen-Grabinger. Der Bestand umfasst 54 Büschel in 0,5 lfd. m. Akten über die Maulbronner Klosterpflege in Speyer befinden sich auch in Bestand A 284/87. Stuttgart, Mai 1993 Dr. Konrad Krimm
Fußnoten: (1) Vgl. Walter Jaroschka, Grenzüberschreitende Überlieferung in den staatlichen Archiven Bayerns, in: Archivalische Zeitschrift 77, 1992, S. 50 (2) Vgl. Die Bestände des Generallandesarchivs Karlsruhe. Teil 7. Spezialakten der badischen Ortschaften (229). Bearb. von Reinhold Rupp, 1992, S. 305
54 Büschel
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:39 MEZ