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Eheberedung zwischen Diderich van Billerbecke zu Nienborch, Sohn des + Johann und der Goste, und der Anna Ledebuirs, Tochter des + Johan und der Anna. Johan, Bruder der Anna, gibt ihr einen Brautschatz von 1200 rhein. Goldgulden, ferner 50 Goldgulden oder ein Pferd im Werte von 50 Goldgulden nach Diderichs Wahl, sodann Kleider und Kleinodien, wie sie im Stifte Münster unter dem Adel gebräuchlich. Anna verzichtet auf alle Ansprüche auf das väterliche Erbe. Stirbt einer der beiden Eheleute ohne Kinder, erhält der Überlebende die Hälfte des Brautschatzes, stirbt der Mann aber vor der Frau ohne Kinder, erhält sie den Brautschatz mit der zusätzlichen Hälfte und ihre Kleider und Kleinodien zurück. Sofern die Frau sich nach dem Tode des Mannes nicht wieder verheiratet, soll sie bis zur Mündigkeit der Kinder im Haus und in sämtlichen Gütern des Mannes bleiben. Heiratet sie wieder, bekommt sie nur die Leibzucht, die Morgengabe und ihre Kleider und Kleinodien, die Morgengabe jedoch nur auf Lebenszeit, sowie ihre "frauliche Gerechtigkeit". Stirbt der Mann zuerst und dann die Kinder, fällt der Frau ihr Brautschatz, ihre "frauliche Gerechtigkeit" und die Hälfte der Billerbecker Güter zu. Hillingsfreunde und Verwandte: Von Seiten Diderichs vann Billerbecken Berndt van Billerbecke, Domherr zu Minden, Thyes vann Billerbecke, Deutschordensritter, Godderth vann Schedelich, Drost zu Dullmen, Joachim Droste to Senden und Jurgen Asschebroich thor Marlenborch; von Annen Ledebuirs Seite Johan Ledebuir, ihr Bruder, Alarth vann Quernum, Johan Kappell und Johan Nagell to Waldenbrugge.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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