Regeln des Kerntechnischen Ausschusses (KTA-Regeln)
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200 Unterlagen zur Reaktorsicherheitsforschung (u.a. Forschungsvorhaben Komponentensicherheit – FKS) der Materialprüfungsanstalt Universität Stuttgart
200 Unterlagen zur Reaktorsicherheitsforschung (u.a. Forschungsvorhaben Komponentensicherheit – FKS) der Materialprüfungsanstalt Universität Stuttgart >> Nationale und Internationale Kooperation (Reisen, Konferenzen, bilaterale Zusammenarbeit nach Ländern, deutsch-deutsche Zusammenarbeit-WTZ Abkommen) >> National >> Kerntechnischer Ausschuss (KTA) >> Regeln
1974 - 1982
Enthält: KTA-Vorbericht 2203: Bemessung von Stahlbetonbauteilen von Kernkraftwerken gegen die äußere Einwirkung Flugzeugabsturz und Gaswolkenexplosion (bei vorgegebenen Lastannahmen) (März 1977)
KTA 2202: Schutz von Kernkraftwerken gegen Flugzeugabsturz; Grundsätze und Lastannahmen (Regelentwurfsvorlage - 8/80)
KTA 2202.1: Schutz von Kernkraftwerken gegen Flugzeugabsturz; Grundsätze und Lastannahmen (Regelentwurfsvorlage 4/80)
- KTA-Vorbericht 2202: Lastannahmen bei der Auslegung von Kernkraftwerken gegen die äußeren Einwirkungen Flugzeugabsturz und Gaswolkenexplosion (September 1977)
KTA 2201: Auslegung von Kernkraftwerken gegen seismische Einwirkungen,
- Teil 1: Grundsätze (KTA 2201.1) (Fassung 6/75)
- Teil 2: Baugrund (KTA 2201.2) (Regelentwurfsvorlage - Fassung Juni 1981)
- Teil 2.1: Kenndaten seismischer Erregung; Seismologische Kenndaten (KTA 2201.2.1) (September 1977)
- KTA-Vorbericht 2201.2.2: Auslegung von Kernkraftwerken gegen seismische Einwirkungen, Teil 2.2: Kenndaten seismischer Erregung; baugrunddynamische Kenndaten (31.8.1976)
- Teil 4: Auslegung der maschinen- und elektronischen Anlageteile (KTA 2201.4) (Regelentwurfsvorlage - Fassung September 1982)
- KTA-Vorbericht 2201.4: Auslegung von Kernkraftwerken gegen seismische Einwirkungen, Teil 4: Bemessung der maschinen- und elektronischen Anlagen; Funktionsprüfung (Mai 1976, sowie: November 1976)
- Teil 5: Seismologische Instrumentierung (KTA 2201.5) (Regelvorlage - Fassung 3/77)
- KTA-Vorbericht 2201.5 (August 1975)
- KTA-Vorbericht 2201.6: Auslegung von Kernkraftwerken gegen seismische Einwirkungen, Teil 6: Maßnahmen nach Erdbeben (Dezember 1978)
- KTA-Vorbericht 2102.3: Brand- und Explosionsschutz in Kernkraftwerken, Teil 3: Brand- und Explosionsschutz an maschinen- und elektronischen Anlagen
Sachindex:
KTA-Regel / Kerntechnischer Ausschuss (KTA) / KTA-Regelentwurfsvorlage 2202 / KTA-Regelentwurfsvorlage 2202.1 / KTA-Regelentwurfsvorlage 2201.2 / KTA-Regelentwurfsvorlage 2201.4 / KTA-Regel 2201.1 / KTA-Regel 2201.2.1 / KTA-Regelvorlage 2201.5
KTA 2202: Schutz von Kernkraftwerken gegen Flugzeugabsturz; Grundsätze und Lastannahmen (Regelentwurfsvorlage - 8/80)
KTA 2202.1: Schutz von Kernkraftwerken gegen Flugzeugabsturz; Grundsätze und Lastannahmen (Regelentwurfsvorlage 4/80)
- KTA-Vorbericht 2202: Lastannahmen bei der Auslegung von Kernkraftwerken gegen die äußeren Einwirkungen Flugzeugabsturz und Gaswolkenexplosion (September 1977)
KTA 2201: Auslegung von Kernkraftwerken gegen seismische Einwirkungen,
- Teil 1: Grundsätze (KTA 2201.1) (Fassung 6/75)
- Teil 2: Baugrund (KTA 2201.2) (Regelentwurfsvorlage - Fassung Juni 1981)
- Teil 2.1: Kenndaten seismischer Erregung; Seismologische Kenndaten (KTA 2201.2.1) (September 1977)
- KTA-Vorbericht 2201.2.2: Auslegung von Kernkraftwerken gegen seismische Einwirkungen, Teil 2.2: Kenndaten seismischer Erregung; baugrunddynamische Kenndaten (31.8.1976)
- Teil 4: Auslegung der maschinen- und elektronischen Anlageteile (KTA 2201.4) (Regelentwurfsvorlage - Fassung September 1982)
- KTA-Vorbericht 2201.4: Auslegung von Kernkraftwerken gegen seismische Einwirkungen, Teil 4: Bemessung der maschinen- und elektronischen Anlagen; Funktionsprüfung (Mai 1976, sowie: November 1976)
- Teil 5: Seismologische Instrumentierung (KTA 2201.5) (Regelvorlage - Fassung 3/77)
- KTA-Vorbericht 2201.5 (August 1975)
- KTA-Vorbericht 2201.6: Auslegung von Kernkraftwerken gegen seismische Einwirkungen, Teil 6: Maßnahmen nach Erdbeben (Dezember 1978)
- KTA-Vorbericht 2102.3: Brand- und Explosionsschutz in Kernkraftwerken, Teil 3: Brand- und Explosionsschutz an maschinen- und elektronischen Anlagen
Sachindex:
KTA-Regel / Kerntechnischer Ausschuss (KTA) / KTA-Regelentwurfsvorlage 2202 / KTA-Regelentwurfsvorlage 2202.1 / KTA-Regelentwurfsvorlage 2201.2 / KTA-Regelentwurfsvorlage 2201.4 / KTA-Regel 2201.1 / KTA-Regel 2201.2.1 / KTA-Regelvorlage 2201.5
final: Staatliche Materialprüfungsanstalt Stuttgart (MPA) Universität Stuttgart
Archivale
Personenbezug: n
Zugangsbeschränkungen: 2012
KTA-Regel
Kerntechnischer Ausschuss (KTA)
KTA-Regelentwurfsvorlage 2202
KTA-Regelentwurfsvorlage 2202.1
KTA-Regelentwurfsvorlage 2201.2
KTA-Regelentwurfsvorlage 2201.4
KTA-Regel 2201.1
KTA-Regel 2201.2.1
KTA-Regelvorlage 2201.5
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 09:34 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Universitätsbibliothek Stuttgart, Abteilung Universitätsarchiv
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- 200 Unterlagen zur Reaktorsicherheitsforschung (u.a. Forschungsvorhaben Komponentensicherheit – FKS) der Materialprüfungsanstalt Universität Stuttgart (Bestand)
- Nationale und Internationale Kooperation (Reisen, Konferenzen, bilaterale Zusammenarbeit nach Ländern, deutsch-deutsche Zusammenarbeit-WTZ Abkommen) (Gliederung)
- National (Gliederung)
- Kerntechnischer Ausschuss (KTA) (Gliederung)
- Regeln (Gliederung)