König Maximilian I. ratifiziert und bestätigt das Urteil seines Rats Hans Imber von Gilgenberg in der Streitsache zwischen Pfalzgraf Philipp bei Rhein und Konrad Schott. Der zum Obmann eingesetzte König hatte die Angelegenheit aufgrund anderer Geschäfte an den genannten Rat delegiert. Konrad erhält die Nutzung des Schlosses Hornberg und Getreide- und Weinzehnten zu Willsbach (Wilspach) sowie 1.300 Gulden in Landeswährung von Philipp für dessen eingenommene Nutzungen, womit sich Konrad begnügen soll. Philipp kann entweder jetzt in bar zahlen oder in zwei Raten zu Weihnachten und Weihnachten im Jahr darauf. Der König gebietet die Einhaltung und droht andernfalls mit seiner und des Reiches Ungnade und Strafe. Es wurden zwei gleichlautende Urkunden ausgefertigt.