Ott von Baldeck belehnt Frau Metz Menler gen. die Knuplenin (Kuplerin) gegen eine jährliche Gült von 4,5 Schilling Heller mit einem Erblehen, und zwar mit einem Tagwerk großen Gereut unten in dem Holz (Anstößer: des Frühmessers Rötlin, die Holzgasse). Dieses Gereut hat die obengenannte Metz Kupplerin zu einer Wiese umgewandelt.