Der Magistrat zu Weinsberg spricht für die städtische Forchenwaldung die Exemtion von der oberforstamtlichen Aufsicht an, fällt ohne vorgängige Anzeige Holz in demselben, und nachdem es bereits einen Teil daran außer Landes verkauft hatte, bittet er um Konzession dazu, weswegen den einzelnen Magistratsgliedern Strafen angesetzt wurden (Weinsberg)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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