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Dechant, Scholaster, Senior und Kapitulare "unser lieber Frawen Collegiat Kirchen" und Bürgermeister, Richter, Schöffen und Rat der Stadt Bielefeld beurkunden, dass Caspar (?), Dechant zu Herford, die Gebrüder Joachim und Adolph Hanebaum, sowie Johan Coieman und Herman Krüelbergh, Dechant und Kanoniker der Kollegiatkirche zu Bielefeld, als Vollstrecker des Letzten Willens des verstorbenen Wessel Hanebaums, ehemaligen Kanoniker zu Herford und Bielefeld, dessen Testament vorlegten, das folgende Bestimmungen enthält: Der Erblasser vermacht den Armen 300 Reichstaler, von denen 200 bei des verstorbenen Lubbert Obergs Erben, 100 bei des verstorbenen Johan Strops Erben (beide ehemals Bürger zu Bielefeld) belegt sind, derart dass der Dechant auf der Neustadt, der regierende Bürgermeister, die beiden Pastoren der Altstadt und Neustadt, sowie je zwei Tempelherren beider Kirchen, mit Bewilligung des jeweiligen Ältesten vom Geschlecht des Wessel Hanebaum, an 14 alte fromme Arme, acht auf der Altstadt, sechs auf der Neustadt, alle Sonntage ein Brot und 1 "kortelingh" [kleine Münze] Bielefelder Währung geben und dafür sorgen sollen, dass das Kapital immer für diesen Zweck angelegt bleibt; sie sollen sich außerdem jährlich einmal zur Beratung über diese Stiftung versammeln.

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Stadtarchiv und Landesgeschichtliche Bibliothek Bielefeld
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