Verfügung des Ministers für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft und Leiter der Obersten Jagdbehörde der DDR über die Lagerung von Jagdwaffen und -munition in den Jagdwaffenstützpunkten der Jagdgebiete und den Jagdwaffenkammern der staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe vom 21.09.1983