Der Ritter Dietrich von Leithe (Letene) bekundet: Das Markenrecht (ius vulgariter dictum marke) am Weg zwis-chen den Dörfern Bredeney und Rellinghausen (Rolinchusen), das zum Viehof (Vehof) gehört, ist ihm von der Äbtissin und dem Damenkapitel des Stiftes Essen gegen jährlich 3 Schillinge guter Pfennige, die an den Schult-en des Viehofs zu zahlen sind, auf Lebenszeit überlassen worden. Seine Erben haben danach kein Anrecht auf das Recht, das vielmehr an den Hof von Äbtissin und Kapitel zurückfällt. - Es siegeln der Aussteller und sein Sohn, der Ritter Everhard. Datum a.d. 1323, in crastino decollationis beati Iohannis baptiste.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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