Search results

Papst Julius II. gewährt dem Kanonikus des Klosters Rot, Conrad Erman das Recht, entgegen den kirchlichen Vorschriften schon im Alter von 18 Jahren jedes geistliche Gut, in das er vorschriftsmäßig eingesetzt wird, zu behalten und unabhängig zu verwalten. Gegeben zu Ostia, 1505, V. Iden des Oktober.Mehrere Unterschriften. Orig. Perg., 1 Bleisiegel an gelb-roter Schnur anh.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...