Abt Johannes Baptist von Ettenheimmünster beauftragt den kaiserlichen Notar Johann Wilhelm Mader, Schultheißen zu Kippenheim, mit der Kündigung aller Kapitalien, die das Kloster bischöflichen Untertanen zu Ringsheim gewährt hat, weil die straßburgische Regierung zu Elsaßzabern ihren Untertanen jeden Verkehr mit Angehörigen des Klosters untersagt hat