Prälat Augustinus (Erath von Erathsberg), Dekan und der Konvent des Augustinerchorherrenstifts St. Michael zu den Wengen belehnen Hans Lehlin zu Roth (Ortsteil von Pfaffenhofen a. d. Roth, Lkr. Neu-Ulm) auf Lebenszeit mit einem daselbst gelegenen Hof, bestehend aus nach Anstößern näher beschriebenem Haus mit Hofreite, Stadel und Garten sowie etlichen über die gesamte Ortsmarkung verstreuten Äckern, Wiesen und Gehölzen, für dessen Bewirtschaftung und Nutzung der Belehnte ausführlich spezifizierte jährliche Abgaben entrichten muss.