Kurfürst Johann Georg I. bekennt, dass er Zdißlau von Stampach und dessen Erben mit dem von diesem gekauften Flecken Geyer mit allen zugehörigen Rechten als Erblehen belehnt. Mitbelehnt werden dessen Vettern Johann Rudolph und Leonhard Zdißlau sowie die Brüder Leonhard und Matthias von Stampach. Das Erbe soll dann unter den Mitbelehnten aufgeteilt werden. - Unterschrift nicht angekündigt, Siegel angekündigt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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