Vollstaendiger Gegen-Beweis daß der zu Kaiserswerth erhobene Chur-Coellnische Licent kein Zubehoer des Kaiserswerther Zolles sey / auch ueberhaupt mit der Kaiserswerther Pfandschaft nichts zu thun habe, und folglich auf keine Weise von Chur-Pfalz in Anspruch genommen werden könne

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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