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Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm entscheiden einen Streit zwischen dem Altbürgermeister Heinrich Krafft und einigen seiner Untertanen in Dietenheim ("Tuttenhain") [Alb-Donau-Kreis] auf der einen Seite und dem Ulmer Bürger Johann Ehinger dem Langen auf der anderen Seite. Bei dem Streit geht es um einen Weg vom Gehölz des Johann Ehinger, das dieser den Einwohnern von Dietenheim verkauft hat, bis an die Iller und um den Schaden, den beide Parteien angeblich bei dem Kauf erlitten haben. Bürgermeister und Rat bestimmen, dass Johann Ehinger seinen angeblich erlittenen Schaden vor dem Gericht in Dietenheim einklagen soll. Ebenso sollen die Einwohner von Dietenheim ihren angeblichen Schaden vor dem Gericht in Ulm einklagen. Hinsichtlich des Weges wird festgelegt, dass Heinrich Krafft die Einwohner von Dietenhheim mit dem Holz, das sie von Johann Ehinger erworben haben, den Weg von dem Gehölz bis an die Iller, den ihnen Johann Ehinger gezeigt hat und der von einigen Ratsherren aus Ulm besichtigt wurde, befahren lassen soll. Den Weg hat Johann Ehinger auf seine Kosten instand zu halten. Entstehen Heinrich Krafft oder seinen Untertanen durch diese Fuhren Schäden an ihren Besitzungen, dann sollen diese Schäden von drei vom Rat der Stadt Ulm bestimmten Personen besichtigt und geschätzt werden. Über einen etwaigen Schadenersatz, den Johann Ehinger deswegen zu leisten hat, entscheidet dann der Rat der Stadt Ulm.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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