S Rep. 450 Standesamt I in Berlin (Bestand)
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S Rep. 450
Landesarchiv Berlin (Archivtektonik) >> S Bestände des Standesamts I in Berlin
Vorwort: S Rep. 450 - Standesamt I in Berlin
Standesamtliche Aufgaben konnten nicht in jedem Fall und nicht zu jeder Zeit durch die 1874/1875 gegründeten lokalen Ämter wahrgenommen werden. Das betraf z.B. Personenstandsfälle von im Ausland lebenden deutschen Staatsangehörigen, Sterbefälle mit unklarem Sterbeort oder besondere Aufgaben, die Zivil- und v.a. Militärpersonen zu Kriegszeiten betrafen.
Derartige Fälle wurden zunächst durch das Berliner Standesamt I (ab 1. Januar 1938: Standesamt Berlin-Mitte) bearbeitet, das somit neben seiner örtlichen Zuständigkeit überregional tätig werden musste.
Erst zum 1. April 1939 wurde entsprechend dem Erlass des Reichministers des Innern vom 16. Februar 1939 aus der mit diesem Aufgabenkreis betrauten Abteilung des Amtes Mitte ein selbstständiges, zentral zuständiges Standesamt I in Berlin gebildet.
Neben der Zuständigkeit für die Personenstandsfälle deutscher Staatsangehöriger im Ausland hatte das Standesamt I eine Reihe von Sonderaufgaben. So führte es seit dem 1. Juli 1938 das Buch für Todeserklärungen und von 1939 bis 1945 das Wehrmachtsfamilienbuch und sammelte Legitimationsbeschlüsse und Vaterschaftsanerkennungen. Weiterhin verwahrte es auf der Grundlage Auslandspersonenstandsgesetzes seit 1935 die Personenstandsregister aus den früheren deutschen Kolonien (vgl. Bestand S Rep. 300) und die Zweitregister der diplomatischen und konsularischen Vertretungen des Deutschen Reichs (vgl. Bestand S Rep. 400).
Seit den 1930er Jahren nahm das Standesamt I auch die Personenstandsregister des Hauses Hohenzollern in seine Obhut.
Während des Zweiten Weltkrieges hatte des Standesamt I u.a. die Aufgabe, die Geburten von Kindern deutscher Wehrmachtshelferinnen, DRK-Schwestern u.a. im Ausland zu beurkunden, sowie in besonderen Fällen die Sterbefälle von Wehrmachtsangehörigen und von im Ausland eingesetzten deutschen Polizisten, Eisenbahn- und Postmitarbeitern sowie von Mitgliedern der Organisation Todt und des Reichsarbeitsdienstes.
Die Reform des Personenstandsgesetzes von 2009 hatte die Übernahme der Archivfunktion für die Personenstandsunterlagen der Standesämter durch das Landesarchiv Berlin zur Folge. Die hier beschriebenen Unterlagen gelangten ab 2013 aus dem Standesamt I in das Landesarchiv.
Das Landesarchiv Berlin verwahrt derzeit Sterberegister und dazugehörige Sammelakten. Namensverzeichnisse sind lediglich für die Jahre 1939 bis 1943 überliefert.
Laufzeit: 1939-1948
Erschlossen: 999 AE
Allgemeiner Hinweis: Die Personenstandsregister, Namensverzeichnisse und Sammelakten werden erst nach Ablauf der gesetzlichen Fortschreibungsfristen von 100 Jahren (Geburten), 80 Jahren (Eheschließungen) bzw. 30 Jahren (Sterbefälle) archiviert. Der Überlieferungsstand im Landesarchiv Berlin entspricht diesen Vorgaben mit einer möglichen Verzögerung von fünf Jahren.
Standesamtliche Aufgaben konnten nicht in jedem Fall und nicht zu jeder Zeit durch die 1874/1875 gegründeten lokalen Ämter wahrgenommen werden. Das betraf z.B. Personenstandsfälle von im Ausland lebenden deutschen Staatsangehörigen, Sterbefälle mit unklarem Sterbeort oder besondere Aufgaben, die Zivil- und v.a. Militärpersonen zu Kriegszeiten betrafen.
Derartige Fälle wurden zunächst durch das Berliner Standesamt I (ab 1. Januar 1938: Standesamt Berlin-Mitte) bearbeitet, das somit neben seiner örtlichen Zuständigkeit überregional tätig werden musste.
Erst zum 1. April 1939 wurde entsprechend dem Erlass des Reichministers des Innern vom 16. Februar 1939 aus der mit diesem Aufgabenkreis betrauten Abteilung des Amtes Mitte ein selbstständiges, zentral zuständiges Standesamt I in Berlin gebildet.
Neben der Zuständigkeit für die Personenstandsfälle deutscher Staatsangehöriger im Ausland hatte das Standesamt I eine Reihe von Sonderaufgaben. So führte es seit dem 1. Juli 1938 das Buch für Todeserklärungen und von 1939 bis 1945 das Wehrmachtsfamilienbuch und sammelte Legitimationsbeschlüsse und Vaterschaftsanerkennungen. Weiterhin verwahrte es auf der Grundlage Auslandspersonenstandsgesetzes seit 1935 die Personenstandsregister aus den früheren deutschen Kolonien (vgl. Bestand S Rep. 300) und die Zweitregister der diplomatischen und konsularischen Vertretungen des Deutschen Reichs (vgl. Bestand S Rep. 400).
Seit den 1930er Jahren nahm das Standesamt I auch die Personenstandsregister des Hauses Hohenzollern in seine Obhut.
Während des Zweiten Weltkrieges hatte des Standesamt I u.a. die Aufgabe, die Geburten von Kindern deutscher Wehrmachtshelferinnen, DRK-Schwestern u.a. im Ausland zu beurkunden, sowie in besonderen Fällen die Sterbefälle von Wehrmachtsangehörigen und von im Ausland eingesetzten deutschen Polizisten, Eisenbahn- und Postmitarbeitern sowie von Mitgliedern der Organisation Todt und des Reichsarbeitsdienstes.
Die Reform des Personenstandsgesetzes von 2009 hatte die Übernahme der Archivfunktion für die Personenstandsunterlagen der Standesämter durch das Landesarchiv Berlin zur Folge. Die hier beschriebenen Unterlagen gelangten ab 2013 aus dem Standesamt I in das Landesarchiv.
Das Landesarchiv Berlin verwahrt derzeit Sterberegister und dazugehörige Sammelakten. Namensverzeichnisse sind lediglich für die Jahre 1939 bis 1943 überliefert.
Laufzeit: 1939-1948
Erschlossen: 999 AE
Allgemeiner Hinweis: Die Personenstandsregister, Namensverzeichnisse und Sammelakten werden erst nach Ablauf der gesetzlichen Fortschreibungsfristen von 100 Jahren (Geburten), 80 Jahren (Eheschließungen) bzw. 30 Jahren (Sterbefälle) archiviert. Der Überlieferungsstand im Landesarchiv Berlin entspricht diesen Vorgaben mit einer möglichen Verzögerung von fünf Jahren.
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Für nähere Informationen zu Nutzungs- und Verwertungsrechten kontaktieren Sie bitte info@landesarchiv.berlin.de.
22.08.2025, 11:21 MESZ