Berufungssache des Kaufhändlers Christoffer Kleine in Bremen ./. den Goldschmiedegildemeister Henrich Iserman. Es handelt sich um den in Nr. 98 erwähnten Prozess. Die Klage des Iserman ist abgewiesen. Kleine legt aber Berufung ein, weil die Kosten gegeneinander aufgehoben und Iserman nicht in alle Kosten verurteilt ist. Berufung wird zurückgewiesen.