Der Streit zwischen Hans von Walbrunn (Walborn) und Johann von Merenberg (Mernbergh), genannt Rübsamen (Rubesame) um die Lehen des + Siemont von Gundheim (Gunthaym) von der Herrschaft Kirchheimbolanden (Kirchem), mit dem Hans von Walbrunn vom Pfalzgrafen, als zeitweiligen Teilherren der Herrschaft Kirchheimbolanden und von Graf + Philipp zu Nassau-Saarbrücken und Johann Merenberg, genannt Rübsamen von Graf + Johann von Nassau-Saarbrücken zu ihren Teilen belehnt worden waren, um das Geld auf der Bede zu Wöllstein (Weln-) und um 'Holtzhaber' und Hühner zu Erbesbüdesheim (Erweßbudeßheim), die dort nach Anzahl der Pflüge (pluge und pluge gewycht) fallen, von denen diese jeweils zeitweise etwas über ihre Hälfte gehoben hatten, wird durch Wilhelm von Staffel den Alten und Kuno von Reifenberg (Ryffenbergh), den Jungen dahin gütlich beigelegt, daß beide auf gegenseitige alte Forderungen verzichten und jeder künftig nur seine Hälfte heben soll. Siegler: Hans und Johann, Wilhelm und Kune.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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