Philipp Wolf von Fleckenstein, Freiherr von Dachstuhl, und sein Tochter, die verwittwete Gräfin Philippa Barbara von Eberstein, als Vormünder der Kinder des Grafen Philipp von Eberstein verpfänden ihrem Mitvormund, dem Grafen Johann Jakob von Eberstein, zur Sicherstellung seiner Forderung an die Hinterlassenschaft des Grafen Philipp im Betrag von 6.619 fl. den Anteil ihrer Mündel an einem Schuldbrief der Stadt Straßburg gegen Gräfin Margaretha von Eberstein à 17.000 fl. mit 4250 fl. und den vierten Teil der Herrschaft Forbach