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Ankauf und Teilung des im gemeinschaftlichen Amt Burbach gelegenen von Selbachischen Gutes zu Zeppenfeld durch die Herrschaften Oranien-Nassau und Sayn, Band 3
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Ankauf und Teilung des im gemeinschaftlichen Amt Burbach gelegenen von Selbachischen Gutes zu Zeppenfeld durch die Herrschaften Oranien-Nassau und Sayn, Band 3
Freier Grund Sel- und Burbach >> 1. Nassau-Dillenburgische Regierung >> 1.2. Adel und adlige Güter
(1753-1757) 1768-1773
Enthaeltvermerke: Enthält u.a.: Aufnahme und Auslösung eines Darlehns zum Ankauf des adeligen Gutes Zeppenfeld; Korrespondenzen zwischen dem Obristen Franz Freiherr von Guttenberg, der Freifrau Maria Juliana von Rodenhausen geborene von Quernheim (Mainz), den Regierungen zu Dillenburg und Hachenburg, der Rentkammer zu Dillenburg sowie der kurpfälzischen Regierung zu Mannheim über den Verkauf des freiadeligen Gutes Zeppenfeld an Oranien-Nassau und Sayn sowie wegen des aufzunehmenden Darlehns und bestehender Forderungen; Abschrift eines Notariatsinstruments von 1753 betreffend einen Vergleich der Juliane Maria von Rodenhausen und Wilhelmine Charlotta von Guttenberg, geborene von Quernheim, einerseits und den von Steinischen Erben andererseits wegen der von Selbachischen Verlassenschaft zu Zeppenfeld; Abschrift einer Bescheinigung des Carl von Wendt vom 26.06.1768 über die Nichtforderung von Dotalgeldern seiner Mutter, einer geborenen von Eberstein; Abschrift eines eventualen Repartitions- und Teilungsplans sämtlicher von Quernheimischer Erben über die Kaufsumme des an Oranien-Nassau verkauften Gutes zu Langendernbach nebst Appertinenzien von 1757; Abschrift eines Vergleichs der Geschwister von Eberstein und Guttenberg als von Quernheimische Erben über den Verkauf des großväterlichen Erbes bzw. des Ritterguts Langendernbach vom 28.05.1755; Abschriften von Quittungen des Henrich Franz von Guttenberg sowie der Wilhelmina Charlotta von Guttenberg, geborene von Quernheim, und der Maria Juliana von Rodenhausen, geborene von Quernheim, vom 18.05.1768 über ausgezahlte und empfangene Kaufgelder; Status über die Zeppenfelder Kaufschillinggelder in Höhe von 80000 Gulden (1769); Sentenz in der Appellationssache der verwitweten Freifrau von Guttenberg, geborene von Quernheim und ihres Sohnes, des Obristwachtmeisters von Guttenberg einerseits gegen Anna Theresia Freifrau von Guttenberg, geborene von Hattstein, und die Freifrau von Rodenhausen, geborene von Quernheim andererseits, vom 04.01.1770. Korrespondenten u.a.: Franz Freiherr von Guttenberg (Zeppenfeld), Regierungssekretär Dresler (Dillenburg), Pagenstecher (Herborn), Regierungsrat Dapping (Dillenburg), Regierungsrat J. H. Neuper (Hachenburg), Notar Heller (Wetzlar), Freiherr von dem Brinck (Detmold), Carl Philipp Freiherr von Venningen, Notar C. A. Fuchs, Maria Juliana von Rodenhausen geborene von Quernheim (Mainz), C. H. von Rauschard (Dillenburg), Notar Georg Friedrich Zinck (Mainz), Hofrat von Keller (Mainz, Wetzlar), Henrich Franz Freiherr von Guttenberg (Mainz), Philipp Anton Carl Freiherr von Guttenberg (Mainz), Ludwig Ernst Carl Freiherrn von Eberstein (Königsberg in Preußen), Hofgerichtsrat Bolle (Mainz), Clotz (Hachenburg), Hofrat Johann Friedrich Lange (Wetzlar).
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.