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Johannes Erzbischof zu Trier erteilt dem Heinrich Krog von Dillenburg, Rektor der Kapelle zu Sechshelden, der sich gegen seine Anordnung in anderer Diözese und anderem Bistum zum Subdiakon hat weihen lassen, auf dessen Bitte Dispens, damit dieser zum Diakon und Priester geweiht werden kann.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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