Etwaige Mitwirkung der landesherrlichen Kommissarien bei den inländischen Bankinstituten zur Kontrolle der vorschriftsmäßigen Wahrnahme des gesetzlichen Wechselstempels und zur Revision, welche bezüglich der Reichsstempelsteuer (Gesetz vom 1. Juli 1881) vorgeschrieben ist

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Landeshauptarchiv Schwerin