Der Edelherr Otto von Ahaus (Ahus) und der Knappe Konrad de Tunen bekunden, daß ihnen der Bischof von Münster für 749 Mark münsterischer Pfennige Landegge (Landeeghe) (Kr. Meppen) und Fresenburg (Vresenberghe) (Kr. Aschendorf - Hümmling) sowie die zu diesen Burgen (munitiones) gehörigen Ämter (officio) samt Zubehör - ausgenommen die alljährlich daraus einkommenden Lebensmittel (victualia) - verpfändet hat. Die genannte Summe schuldet der Bischof den Ausstellern aus dem Kauf der Burg Bredevoort (Bredervort) und der Herrschaft (dominium) Lohn (Loen) (vgl. die Urkunde vom selben Tag). Die Aussteller geloben nunmehr, die genannten Burgen und Ämter wieder herauszugeben, wenn sie die genannte Summe aus den erwähnten Burgen und Ämtern eingenommen oder anderswie erhalten haben. Alljährliche Abrechnung darüber am Tag vor Martini. Siegelankündigung der Aussteller, des Grafen Johannes von Bentheim (Benthem) und des Edelherrn Balduin von Steinfurt (Steynvorde). tercio nonas mensis augusti

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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