Kopialbuch über Wassernutzungsverträge an der Hochsaler Wuhr und Ordnung und Verträge der Hammerschmiede in Laufenburg und Umgebung
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Abt. Staatsarchiv Freiburg, T 1 (Zugang 2014/0035) Nr. 1
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg, T 1 (Zugang 2014/0035) Nachlass Eggemann, Gero
Nachlass Eggemann, Gero >> Kopialbuch
nach 1671
Enthält: Bestätigung und Erneuerung eines Inserts vom 3. April 1453 (Zinstag in der Osterwoche) über den Vertrag zwischen den Gemeinden Hochsal, Rotzel und Oberwihl sowie Hogschür und Segeten und den Hammerschmieden und dem Müller am Andelsbach in Laufenburg über die Nutzung der Hochsaler Wuhr sowie der Seltenwuhr bei Oberwihl, 26.11.1588; Bestätigung der Verträge zwischen den Gemeinden Hochsal, Rotzel und Oberwihl und dem Müller und den Hammerschmieden am Andelsbach in Laufenburg vom 03.04.1453 und 27.09.1516 in ihren Grundsätzen jedoch mit Neuregelung der Wasserverteilung in den Monaten Juli und August, 16.04.1545; Vertrag zwischen der neuen Mühle in Herrischried und den Gemeinden Oberwihl, Rotzell und Hochsal sowie dem Müller und den Hammerschmieden am Andelsbach in Laufenburg, darin Bestätigung des Vertrags vom 26.11.1588 und des Vergleichs von vor 12 Jahren, aber Neuregelung der Nutzung der Seitenbäche und Verschärfung der Strafen bei Vernachlässigung der Hochsaler Wuhr, 11.08.1666; Beglaubigung der von der Versammlung der 33 Meister (namentlich genannt) der eisenverarbeitenden Hammerschmiede des Fricktals, aus Säckingen, Laufenburg, Aarau, Olten, aus dem Schwarzwald, aus Wehr, Murg, Frick und Zeiningen ausgearbeiteten Ordnung zur gerechten Verteilung, Verarbeitung und zum Vertrieb des Eisens, 21.01.1494 (Zinnstag negst nach St. Antonitag); Eidformel der Kohlmesser für den Bund der Hammerschmiede; Eidformel der Erzmesser für den Bund der Hammerschmiede; Verzeichnis der Urkunden der Hammerschmiede in Laufenburg, Säckingen, Murg und Wehr, zählt auf die Urkunden vom 26.07.1498 (Donnerstag nach Jacobi anno 1498), vom 24.09.1526, vom 17.12.1604, vom 10.06.1655, vom 16.02.1670, vom 08.06.1500 (Begrenzung auf 5 Hammerschmiede in Säckingen), vom 14.12.1509 (Gründungsverbot für neue Hammerschmieden), 04.02.1521 (Montag nach unser lieben Frauen Lichtmesstag) (Verbot des Verkaufs von Maßen, Blei oder Erz außerhalb des Bundes), vom 23.06.1573 (Vertrag über das Abmessen der Kohle), 31.10.1671 (Kohlevertrag, 12 Jahre gültig), 1586 (Maße für 6 Kreuzer), 07.02.1627 (Bewillgung der Arbeit an Sonn- und Feiertagen), 1656 (Maße für 3 Batzen); Urteil im Streit zwischen Fritz Boll aus Binzgen und den Hammerschmieden Hans Fridlin Rauco und Hans Adam Trautwiller aus Laufenburg um die Nutzung des Wassers eines Weihers auf den Wiesen des Fritz Boll, 22.04.1619; Notiz über das Fehlen der Genehmigung des ständigen Zugangs zum Weiher für Johann Trautweiller in Laufenburg und seine Erben im Amtsprotokoll der Waldvogtei
1 cm
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
27.11.2025, 15:33 MEZ