Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt Michael (Michel) von Rosenberg mit seinen Leuten und Gütern, namentlich dem Hof und der Schäferei zu Boxberg, der Hälfte des Dorfes Schweigern (Sweygern), dem Seehof und dem Weiler Windischbuch (Buch das wyler da by), Angeltürn (Angeltal), seinem Teil an Rosenberg (Rosenburg) und Bofsheim (Bofftzen) mit allen Zubehörungen und seinen ringsum ansässigen Eigenleuten, für 10 Jahre in Schirm. Der Pfalzgraf versichert, sie zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo Michael und den Seinen der Rechtsgang vor ihm und seinen Räten, seinem Hofgericht oder den gewiesenen Instanzen genügt. Kurfürst Philipp weist seine Amtleute, insbesondere zu Weinsberg, Neuenstadt am Kocher und Möckmühl, um Beachtung und Sicherstellung des Schirms an.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...