Höchster Befehl vom 29. Dezember 1796, nach welchem die in englischen Subsidien gestandenen Hessen-Darmstädtischen Einheiten unter das Kommando eines Kaiserlich Königlichen Generals gekommen sind, sodann das Verhältnis in Ansehung der vom englischen Kommissariat erhaltenen Geldzahlungen (fol. 1-24)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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