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Aufsicht des Bezirks-/Landratsamtes Lahr über die Verwaltung des Vermögens der Gemeinde Wallburg, insbesondere Vorlage diesbezüglicher Gemeindebeschlüsse. darunter v.a. Anträge der Gemeinde auf Erlaubnis zur Vornahme von außerordentlichen Holzhieben, zur Genehmigung durch das Bezirks-/Landratsam

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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