Johann von Biberstein, Herr zu Forst, gibt auf Ansuchen Ottos von Bomsdorff des Älteren seine Zustimmung zu einem zwischen letzterem und dem Kloster Neuzelle geschlossenen Vertrag laut Inhalt dessen das Kloster dem von Bomsdorff das Dorf Schwerzko überlässt und Festsetzungen über die Anlage von Teichen und die Nutzung des Mühlwassers getroffen werden. "zum Forst nach Cristi unsers lieben Herrn und Seligmachers geburt tausend funfhundert und in dem dreie und funfzigisten Jhare, Frytages nach Assumptionis Marie."