Die Gerichtsherrschaft in Wiederoda bei Grimma, Christian Gottlob Müller, gegen die Pferdner in Liptitz und Manewitz, Johann Gottfried Risse und Konsorten, wegen verweigerter Leistung zweier wöchentlicher Spanntage an zwei unmittelbar aufeinander folgenden Tagen (Kanzleiakten)

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Sächsisches Staatsarchiv
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