Kaiser Karl V. bestätigt das Privileg Kaiser Maximilians I. für Württemberg von 1495, wonach Württemberger vor keine fremden Gerichte, auch nicht vor das Hofgericht Rottweil geladen werden dürfen. Er bestimmt außerdem, dass sich Juden nicht in diesem Gebiet aufhalten und württembergischen Untertanen nichts leihen dürfen und darüber ausgestellte Schuldbriefe ohne besonderen Grund nicht als Beweismittel anzuerkennen sind. Die Judenartikel werden auf die Herrschaften Horburg und Reichenweier ausgedehnt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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