Klage auf Lösung von einem gewaltsam erzwungenen Eid und auf Herausgabe von Urkunden und Verschreibungen, die Ansprüche des Klägers auf den umstrittenen Hof „die Düssel“ beweisen. Tilman von der Düssel hatte am Gericht Gräfrath Ansprüche auf den Hof „die Düssel“ gegen Johann Konden geltend gemacht. Weil er „ausländisch“, d. h. aus Köln war, mußte er zur Prozeßeröffnung eine Kaution hinterlegen. Der von Konden angerufene Amtmann von Solingen verwies die Sache nach Gräfrath zurück. Konden nahm Tilman von der Düssel gefangen, brachte ihn in Eisen nach Solingen und zwang ihn, auf seine Ansprüche zu verzichten, alle Unterlagen auszuhändigen und einen Eid darauf zu leisten. Nach Darstellung Kondens verzichtete allerdings Tilman freiwillig, weil er einsah, daß er aufgrund des 1485 erfolgten Verkaufs des Hofes keine Ansprüche hatte. Nach seiner Freilassung wandte Tilman sich zunächst an den Herzog Johann von Jülich, Kleve und Berg, dann an das RKG.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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