Anton Bischof von Steinheim ("Stainhaim") [Stadt Neu-Ulm] bekennt, dass ihm Diepold Schwarz, Bürger zu Kaufbeuren, 8,75 Jauchert Äcker und 6 Tagwerk Wiesen in Steinheim zu Erbrecht verliehen hat. Er verpflichtet sich, die Äcker und Wiesen in gutem Kulturzustand zu halten und Diepold Schwarz davon jährlich 6 Imi weniger 1 Muth Roggen und 6 Imi weniger 1 Muth Hafer Weißenhorner Maß sowie 3 Pfund Heller Heugeld nach Weißenhorn [Lkr. Neu-Ulm] zu liefern. Er und seine Erben können ihr Erbrecht an den Äcker und Wiesen an geeignete Personen verkaufen. Gelangen sie so oder auf andere Weise in andere Hände, dann stehen Diepold Schwarz von dem bisherigen Inhaber 10 Schilling Heller als Weglöse und von dem neuen Beistzer dieselbe Summe als Handlohn zu.