Der Knappe Ghyr von Calenberg1) gibt bekannt, dass er Propst und Konvent in Wormeln zu Unrecht daran gehindert habe, drei in der Feldmark Wettesingen2) gelegene Hufen, die Bertold gen. Zanne zur Zeit bebaut, zu bewirtschaften. Er widerruft dieses Unrecht und gesteht dem Kloster zu, dass dieses die Ländereien bewirtschaften oder verpachten kann. Er kündigt sein Siegel und das des Ritters Johannes von Papenheim3) an.