Graf Ludwig Eberhard von Hohenlohe, Herr zu Langenburg, bekundet, dass er Weiprecht von Gemmingen als Vormund von dessen Brudersohn Hans Reinhard, des verstorbenen Johann Christophs Sohn, dessen Teil an zwei Dritteln des Dorfs Michelfeld, den Neipperger und den pfalzgräflichen Teil, sowie das, was davor für Eigentum gehalten, der Grafschaft Hohenlohe aber "zu vergleichung" der 800 Gulden Kapital auf der Stadt Sinsheim zu Lehen aufgetragen wurde, zu Mannlehen verliehen hat.