A.d. 1488, im 6. Jahr der Indiktion, die vero lune vicesimasecunda mensis Septembris, im fünften Pontifikatsjahr des Papstes Innocenz VIII. erschien im Augustiner-Chorherren-Kloster Triefenstein (Petrestillant.), Diözese Würzburg (Herbn.), morgens zur achten Stunde vor Mittag vor dem unterzeichneten Notar und den genannten Zeugen die Witwe Katharina Reiprecht (Reitprecht), Bürgerin zu Gelnhausen (Geiln-), Diözese Mainz (Maguntin.), gesund an Geist und Körper, ernannte in der Überlegung, daß nichts sicherer ist als der Tod, aber nichts unsicherer als die Stunde des Todes, zu ihren Testamentsvollstreckern Friedrich Burckardi, Propst des Klosters Triefenstein, Philipp von Karsbach, Profeßmönch des Klosters Neuenberg (Novi montis) bei Fulda, Diözese Mainz, Johann von Karsbach (-pach), Bürger zu Erfurt (Erffurden.), und Konrad Steytz, Bürger zu Butzbach (Butzsch-), Laien aus der Diözese Mainz, zum Teil anwesend, und erteilte diesen Vollmacht, ihre hinterlassenenen Mobilien und Immobilien zu frommen Zwecken entsprechend ihrem letzten Willen zu verteilen; diese haben darüber vor dem jüngsten Gericht Rechenschaft zu geben. Katharina bat den Notar, darüber die notwendige Anzahl an Instrumenten anzufertigen. Zeugen: die geistlichen Herren Andreas Borse, Prokurator, und Johann Wortwein, Dekan des Klosters Triefenstein, sowie die Dorfleute Johann Gersitz von Zellingen (Cz-) und Georg Koreman von Lengfurt (Lendfurt). Johann Sebern von Lohr (Laer), Kleriker Mainzer Diözese und kaiserlicher Notar, war bei allem anwesend, hat alles gesehen und gehört, das Instrument mit eigener Hand geschrieben, in die Form gebracht und mit seinem Signet versehen.