02.03.07.03 Gewerbeaufsichtsämter
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Tektonik
Sächsisches Staatsarchiv (Beständegliederung) >> 02. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 - 1945 >> 02.03 Fachbehörden und nachgeordnete Einrichtungen >> 02.03.07 Wirtschaft
Das Sächsische Gewerbegesetz vom 15. Oktober 1861 begründete in Sachsen die Gewerbefreiheit. Es hob auch bis dahin vorhandene Gewerbebehinderungen und Restriktionen auf. Die Ausübung eines Gewerbes war an eine Gewerbegenehmigung gebunden, die die lokalen Verwaltungsbehörden erteilten. Für die Aufsicht über die Einhaltung des Gewerbegesetzes, insbesondere des Arbeitsschutzes, wurden ab 1862 Fabrikinspektoren eingesetzt. Im Gefolge der Reichsgewerbeordnung von 1869 entstanden 1872 Fabrik- und Dampfkessel-Inspektionen in Chemnitz, Dresden, Leipzig und Zwickau. Aufgabe dieser Inspektionen war die technische Aufsicht über Dampfkessel und die Überwachung der Arbeitsschutzbestimmungen in den Fabriken. Daraus entstanden 1918 die Gewerbeaufsichtsämter. Sie hatten eine überwachende, beratende und vermittelnde Tätigkeit. Zuständigkeit und Aufgaben wurden später in der Gewerbeaufsichtsordnung des Sächsischen Wirtschaftsministeriums vom 29. April 1935 geregelt. Die Gewerbeaufsicht war zunächst dem Innenministerium, ab 1919 dem Wirtschaftsministerium unterstellt.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.12.2025, 12:54 MEZ