Hans Amman (1) zu Veringendorf verkauft an Hans Reiser und Hans Houspach, beide Pfleger der Pfarrkirche des heiligen Michael zu Veringendorf, in Gegenwart und mit Einwilligung des Meisters Michel Möchel, Pfarrers dortselbst, und des Rates zu Veringen als Oberpfleger für 30 Pfund Heller Konstanzer Währung, deren Empfang er bestätigt, 30 Schilling Heller jährlichen Zinses, zahlbar 8 Tage vor bis 8 Tage nach Jörgentag (April 23) zu Veringendorf aus seinem eigenen Hof, der Myegenhof genannt, mit allem einzeln genannten Zubehör an Äckern und Wiesen. Flurnamen: Bihel; uff Stetten; gen Sewfeld; Braittenberg; Ziegelgrub; Niderfeld; Brachfeld an dem kurtzplend; im hinteren Brachfeld; under Egkh; Michelfeld; Laimgrub; Veringertal; under Alenberg. Anlieger Jakob Griner; Jörg Fuler; Kaplaneipfründe St. Jakob; Lauchert; Palin Muller; Spital; Jakob Betzman; Mochline; Gallin Griner; der Pureln vind; Hans Surer; Herrengut; Henslin Riser. 1 Pfund Heller kann mit 20 Pfund, 10 Schilling Heller können mit 10 Pfund Heller auf zweimal abgelöst werden (1) in der Überschrift: genant Draeger
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Hans Amman (1) zu Veringendorf verkauft an Hans Reiser und Hans Houspach, beide Pfleger der Pfarrkirche des heiligen Michael zu Veringendorf, in Gegenwart und mit Einwilligung des Meisters Michel Möchel, Pfarrers dortselbst, und des Rates zu Veringen als Oberpfleger für 30 Pfund Heller Konstanzer Währung, deren Empfang er bestätigt, 30 Schilling Heller jährlichen Zinses, zahlbar 8 Tage vor bis 8 Tage nach Jörgentag (April 23) zu Veringendorf aus seinem eigenen Hof, der Myegenhof genannt, mit allem einzeln genannten Zubehör an Äckern und Wiesen. Flurnamen: Bihel; uff Stetten; gen Sewfeld; Braittenberg; Ziegelgrub; Niderfeld; Brachfeld an dem kurtzplend; im hinteren Brachfeld; under Egkh; Michelfeld; Laimgrub; Veringertal; under Alenberg. Anlieger Jakob Griner; Jörg Fuler; Kaplaneipfründe St. Jakob; Lauchert; Palin Muller; Spital; Jakob Betzman; Mochline; Gallin Griner; der Pureln vind; Hans Surer; Herrengut; Henslin Riser. 1 Pfund Heller kann mit 20 Pfund, 10 Schilling Heller können mit 10 Pfund Heller auf zweimal abgelöst werden (1) in der Überschrift: genant Draeger
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 170 T 2 {53}
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 170 T 2 Grafschaft Veringen: Urkunden
Grafschaft Veringen: Urkunden >> 1. Urkunden
1523 März 12 (1523 März 12 (Gregor))
Urkunden
Siegler: Siegelankündigung: Schultheiß, Bürgermeister und Rat zu Veringen
Überlieferungsart: Abschrift
Siegelbeschreibung: Stadtsekretsiegel
Vermerke: Abschrift [16. Jh.] im Kopialbuch der Pflege des heiligen Michael zu Veringendorf, f. 21r-22r
Überlieferungsart: Abschrift
Siegelbeschreibung: Stadtsekretsiegel
Vermerke: Abschrift [16. Jh.] im Kopialbuch der Pflege des heiligen Michael zu Veringendorf, f. 21r-22r
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:44 MESZ
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