Die Stellvertreter des Bischofs Heinrich [von Klingenberg] von Konstanz, Magister Walter Klokker, Kanoniker der Kirche St. Stefan in Konstanz, und Konrad, Propst von St. Johann und Domkanoniker in Konstanz, bestätigen, daß die Priorin Guta und der Konvent des Dominikanerinnenklosters Löwental sich mit einer Petition an den Bischof gewendet haben. Magister Walter war vom Bischof mit der Aufgabe betraut worden, zu untersuchen, ob das Kloster Löwental früher "Himmelwunne" geheißen habe. Das Kloster Himmelwunne hatte 1250 ein Privileg von Papst Innozenz IV. erhalten, das teilweise inseriert wird. Der Propst von Hofen, Heinrich, erschien im Lauf der Untersuchung vor Walter Klokker und Propst Konrad von St. Johann und führte an, er wolle beweisen, daß zur Zeit der Privilegierung durch Innozenz IV. das Kloster Löwental noch gar nicht existiert habe. Die Nonnen vertreten die Ansicht, daß der Propst aus verschiedenen Gründen zur Aussage nicht berechtigt sei und seine Ausführungen daher nichtig seien. Sie bitten daher, daß die aufgenommenen Zeugenaussagen der zukünftigen Rechtssicherheit halber in Urkunden niedergelegt werden, ohne daß der Propst von Hofen dem im Wege stehen soll. Falls der Propst oder die Vorsteherin (magistra) von Hofen dennoch versuchen sollten zu beweisen, daß das Kloster Löwental zur Zeit des Privilegs nicht existiert habe, so sollten auch diese Zeugenaussagen in Urkunden niedergelegt werden und das Kloster Löwental solle eine Abschrift davon erhalten. Alle weiteren Vorgänge in diesen Angelegenheiten sollen ebenfalls veröffentlicht werden. Die Nonnen behalten sich selbst weitere gerichtliche Schritte vor. Die Stellvertreter des Bischofs, Walter und Konrad, bestätigen, daß diese Petition am 27. Mai 1304 in Konstanz in ihrer Gegenwart verlesen wurde. Sie geben den Forderungen der Nonnen teilweise statt: Sie verfügen die Veröffentlichung der Zeugenaussagen. Allerdings gestatten sie dem Propst von Hofen, Zeugen beizubringen, um zu beweisen, daß das Kloster Löwental zur fraglichen Zeit nicht existiert habe. Sie beauftragen den Magister Konrad von St. Gallen, die Zeugenaussagen aufzunehmen und ihnen dann versiegelt zukommen zu lassen. Der Termin der Veröffentlichung der Zeugenaussagen wird auf den 1. Juli desselben Jahres festgelegt (diem octavum a festo sancti Johannis baptiste proximo). Der genannte Magister Konrad aus St. Gallen wird beauftragt, einen der Konversen des Klosters Löwental, C[onrad] Vischer, H[ermann] Zuter oder Walter Fuzer, zur Zeugenvernehmung hinzuziehen. Einen Eid, daß er die Untersuchung getreulich durchgeführt habe, soll Konrad am 19. Juli leisten (feria sexta ante festum beati Johannis baptista proxima). - Sr.: Bischof Heinrich von Konstanz