Kurfürst Maximilian Friedrich von Königsegg-Rothenfels als Bischof von Münster, das Domkapitel Münster, die Landes-Ritterschaft des Stifts Münster (vertreten durch ihren Senior Nicolas Hermann Gottfried von Beverförde) und die Stadt Münster im Namen der Städte des Hochstift bezeugen, nachdem auf den Landtagen von 1775 und 1776 zur Ablegung von 4 und 5 %igen Kapitalien die Aufnahme von Krediten beschlossen worden war, die Aufnahme einer Hauptsumme in Höhe von 1.000 Reichstaler in 1/12-Taler, die bei der Pfennigkammer gängig sind, von der Bursa vicariorum im Dom zu Münster gegen eine jährliche Pension zu 3 1/2%, zahlbar jährlich am 15. November. Als Unterpfand dienen alle zum Hochstift Münster gehörenden Güter, Ländereien, Erbe, Renten, Gefälle etc. Siegelankündigung der Aussteller

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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