Eis-Kartell in Tübingen? Ärger um gestiegene Preise in Eisdielen
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/028 R170031/202
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/028 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2017
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2017 >> Unterlagen
6. April 2017
Sonne und die erste Kugel Eis im Jahr - Sehnsucht, Genuss, Kindheitserinnerung. Aber was, wenn man plötzlich für eine Kugel 25 Prozent mehr zahlen muss?
Drei Eisdielen in Tübingen haben zeitgleich den Preis für eine Kugel Eis von 1,20 auf 1,50 Euro erhöht. Der Verdacht: verbotene Preisabsprache. "Das ist eine drastische Preiserhöhung um 25 Prozent. Und das gleichzeitig. Da kommt beim Verbraucher der Eindruck auf: Die haben sich abgesprochen, ich werde abgezockt", meint Christiane Manthey von der Verbraucherzentrale in Stuttgart. Die Landeskartellbehörde prüft inzwischen den Vorgang.
Eisdielenbesitzer Pino Ciliberti sagt, das sei kein abgesprochener Preis, sie hätten nur darüber gesprochen. Die drei Besitzer argumentieren, alles sei teurer geworden: Mindestlohn, Miete, Rohstoffe. Doch in Tübingen sind Eis-Esser verärgert. Und Oberbürgermeister Boris Palmer hat auf Facebook geschrieben: "Es ist völlig normal, dass Unternehmen Preise erhöhen, um rentabel zu bleiben. Was nicht normal ist und eben auch ganz eindeutig verboten: Preise in einem Oligopol zu besprechen und dann gemeinsam durchzusetzen."
Drei Eisdielen in Tübingen haben zeitgleich den Preis für eine Kugel Eis von 1,20 auf 1,50 Euro erhöht. Der Verdacht: verbotene Preisabsprache. "Das ist eine drastische Preiserhöhung um 25 Prozent. Und das gleichzeitig. Da kommt beim Verbraucher der Eindruck auf: Die haben sich abgesprochen, ich werde abgezockt", meint Christiane Manthey von der Verbraucherzentrale in Stuttgart. Die Landeskartellbehörde prüft inzwischen den Vorgang.
Eisdielenbesitzer Pino Ciliberti sagt, das sei kein abgesprochener Preis, sie hätten nur darüber gesprochen. Die drei Besitzer argumentieren, alles sei teurer geworden: Mindestlohn, Miete, Rohstoffe. Doch in Tübingen sind Eis-Esser verärgert. Und Oberbürgermeister Boris Palmer hat auf Facebook geschrieben: "Es ist völlig normal, dass Unternehmen Preise erhöhen, um rentabel zu bleiben. Was nicht normal ist und eben auch ganz eindeutig verboten: Preise in einem Oligopol zu besprechen und dann gemeinsam durchzusetzen."
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Audio-Visuelle Medien
Ciliberti, Pino; Eisdielenbesitzer
Manthey, Christiane; Abteilungsleiterin für Lebensmittel in der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Tübingen TÜ
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:31 MEZ
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