Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er Gräfin Elisabeth von Montfort mitsamt dem ihr bewiesenen Wittum in Schirm genommen hatte. Nachdem ihr Ehemann Graf Ludwig I. von Löwenstein, Herr zu Scharfeneck, mit Bewilligung Graf Hugos von Montfort einen Hof zu Impflingen, auf dem Elisabeth 1.000 Gulden Morgengabe und 50 Gulden jährlicher Gülte verschrieben waren, verkauft und Ludwig ihr dafür das Dorf Aspach verwiesen hat, nimmt Kurfürst Philipp ebendieses anstelle des Hofes in seinen Schirm, alles nach den Artikeln der vorherigen Verschreibung.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er Gräfin Elisabeth von Montfort mitsamt dem ihr bewiesenen Wittum in Schirm genommen hatte. Nachdem ihr Ehemann Graf Ludwig I. von Löwenstein, Herr zu Scharfeneck, mit Bewilligung Graf Hugos von Montfort einen Hof zu Impflingen, auf dem Elisabeth 1.000 Gulden Morgengabe und 50 Gulden jährlicher Gülte verschrieben waren, verkauft und Ludwig ihr dafür das Dorf Aspach verwiesen hat, nimmt Kurfürst Philipp ebendieses anstelle des Hofes in seinen Schirm, alles nach den Artikeln der vorherigen Verschreibung.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 818, 239
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Liber ad vitam II (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1491 August 18 (uff dornstag nach assumpcionis Marie)
fol. 178r-178v [alt: 125r-125v]
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz
Kopfregest: "Wie Aspach das dorff als widem graff Ludwigs von Leuwensteins hußfraw in schirm genomen ist".
Montfort-Rothenfels, Elisabeth von; Gräfin, m. Ludwig I. von Löwenstein, -1503
Montfort-Rothenfels, Hugo von; Graf, erw. 1471, 1486
Aspach WN
Großaspach : Aspach WN
Impflingen SÜW
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:09 MESZ
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